Rentenversicherungsnummer
Jeder Bundesbürger erhält – in der Regel bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, seit 2005 bei Geburt – eine zwölfstellige Rentenversicherungsnummer (RVNR) fürs ganze Leben. Sie ändert sich nie und bescheinigt seine Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.
In Deutschland gehört die gesetzliche Rentenversicherung zum Sozialsystem. Sie regelt die Zahlungen (Renten), wenn der Rentenversicherte
- aus gesundheitlichen Gründen berufs- oder erwerbsunfähig geworden ist oder nur noch stark eingeschränkt seiner Arbeit nachgehen kann;
- das Lebensjahr erreicht, ab dem er Anspruch auf die Zahlung einer Altersrente hat;
- stirbt und seine Angehörigen versorgt werden müssen (Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente).
Diese Rentenversicherung ist ein Bestandteil unseres Sozialstaates und geht auf Bismarck zurück, der die Sozialversicherungen bei uns einführte. Er verlangte damals vom Reichstag: „Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit und geben Sie ihm Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.“ Innerbetrieblich ist das dort heute inzwischen auch schon einwandfrei umgesetzt worden. Für die Bevölkerung außerhalb des Regierungsviertels hat Bismarck dann immerhin den ersten Sozialstaat der Geschichte ins Leben gerufen. Die Ideen dazu bekam er von Ferdinand Lassalle, den stärksten Widerstand leisteten Beamte und Verwaltung. 17 Briefe, die er diesbezüglich als preußischer Ministerpräsident an das damals zuständige Handelsministerium schrieb, wurden schlichtweg einfach nicht beantwortet. Trotzdem hat er die Sozialversicherungen durchgesetzt (1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung, 1889 Invaliden- und Altersversicherung).
Als die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 1964 mit elektronischer Datenverarbeitung anfingen, führten sie gleichzeitig die Rentenversicherungsnummer ein. Der Bund schuf die Rechtsgrundlage dafür durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Eine entsprechende Regelung in der Reichsversicherungsordnung folgte 1967 und 1992 wurde im Sozialgesetzbuch die Regelung festgelegt, die bis heute gilt.
Wo finde ich die Rentenversicherungsnummer?
Sie steht im Sozialversicherungsausweis. Dieser Ausweis ist als wichtiges Dokument genauso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Den Sozialversicherungsausweis stellt die Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen aus. Sollte der Sozialversicherungsausweis unbrauchbar werden oder verloren gehen, muss der Versicherte einen neuen Ausweis über die zuständige Krankenkasse bei der Rentenversicherung beantragen.
In Rot sehen Sie die Nummer & Ziffern: Versicherungsnummer - Rentenverischerungsnummer des Rentenversicherungsträger.
Wofür brauche ich die Rentenversicherungsnummer?
Der Sozialversicherungsausweis mitsamt Rentenversicherungsnummer und der sozialversicherungsnummer wird für jede Beschäftigung gebraucht oder auch, wenn eine Sozialleistung wie Arbeitslosengeld beantragt wird. Die Rentenversicherungsnummer muss bei der Aufnahme eines regulären Jobs angegeben werden. Alles andere ist Schwarzarbeit.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine beschäftigten Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden und die entsprechenden Sozialabgaben für sie zu leisten. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Die Anmeldung beinhaltet auch die Rentenversicherungsnummer.
In bestimmten Branchen war es früher Vorschrift, den Sozialversicherungsausweis ständig bei sich zu führen. Seit 2009 ist diese Mitführungspflicht entfallen. Stattdessen besteht seitdem nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine andere Verpflichtung: Personen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind, müssen beim Erbringen von Werk- oder Dienstleistungen ihren Pass, Passersatz, Personalausweis oder Ausweisersatz mitführen und im Fall einer Kontrolle durch die Zollverwaltung auf Verlangen vorweisen. Diese Kontrollen durch die Zollverwaltung brauchen nicht angekündigt zu werden.
Diese Mitführungs- und Vorlagepflicht der Ausweispapiere besteht in folgenden Bereichen oder Wirtschaftszweigen:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft
In diesen Bereichen oder Wirtschaftszweigen hat der Arbeitgeber nachweislich und schriftlich jeden seiner Arbeitnehmer auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht der Ausweispapiere hinzuweisen und diesen Hinweis bei Kontrollen der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.
Wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen?
Die immer zwölfstellige Rentenversicherungsnummer besteht in Folge aus der
- Rentenbereichsnummer (bezieht sich auf die Zeit der Vergabe);
- den Geburtsdaten des Versicherten (tt.mm.jj);
- dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens des Versicherten;
- der Seriennummer, die auch das Geschlecht des Versicherten beinhaltet (00-49 = männlich, 50-99 = weiblich);
- einer Prüfziffer.
Beispiel Nummer: 29020549W003.
29 = Bereich Braunschweig-Hannover;
020549 = geb. 2.5.1949;
W = Geburtsname fängt mit W an;
00 = männlich;
3 = Prüfziffer.
Die Bereiche tragen folgende Bereichsnummern:
02 = Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)
03 = Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)
04 = Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
08 = Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)
09 = Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)
10 = Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)
11 = Deutsche Rentenversicherung Westfalen
12 = Deutsche Rentenversicherung Hessen
13 = Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)
14 = Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
15 = Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)
16 = Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
17 = Deutsche Rentenversicherung Saarland
18 = Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)
19 = Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)
20 = Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)
21 = Deutsche Rentenversicherung Schwaben
23 = Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)
24 = Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)
25 = Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)
26 = Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)
28 = Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
29 = Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)
38 = Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)
39 = Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)
40 = Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Zulagenummer nach § 90 I 2 EStG)
42 bis 79 = Deutsche Rentenversicherung Bund (diese Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des regionalen Rententrägers + 40)
80 = Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)
81 = Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)
82 = Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)
89 = Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)
Die Knappschaften und Seemannskassen (siehe 80 bis 89) waren und sind spezielle Rentenversicherungen der Bergleute und Seeleute, die den besonders schweren Bedingungen dieser Berufe Rechung tragen.
Weitere Informationen, wie welche Zahlen Sie zu Ihrer Person brauchen wie das Geburtsdatum finden Sie auch unter Versicherungsnummer auf Wikipedia.